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Geht | geht nicht

AGB´s

Vertrauen ist gut, Kontrolle besser. Aber nicht besser ist Transparenz. Unten angeführt können Sie nachlesen, was bei uns möglich ist und was nicht.

allgemeine geschäftsbedingungen

Als Unternehmer benötigen Sie für Ihre Kauf-, Miet- oder Kundenverträge keinerlei Allgemeine Geschäftsbedingungen. Das heißt nicht, dass die Verträge keinerlei Rechtsgrundlage haben. Die Rechtsgrundlage ist auf Kaufverträge oder Mietverträge im geschäftlichen Bereich gesetzlich geregelt.Mit den AGB kann ein Unternehmen die Regeln selbst bestimmen und somit die gesetzlichen Regelungen zum Teil umgehen.

Es ist aber in jedem Fall ratsam AGBs für seine Verträge zu errichten, da vor allem die Informations- und Belehrungspflichten im Bereich des Fernabsatzes nur mit Informationen und Belehrungen nicht mehr zu überblicken sind. Grundsätzlich ist heute jeder Kunden gewohnt, dass es bei Abschluss eines Vertrages Allgemeine Geschätsbedingungen gibt. 

Würden diese nicht vorhanden sein, würde das den Kunden eher stutzig machen und zögern lassen den Vertrag abzuschließen. Der Kunden weiß nämlich, dass über die AGB auch seine Rechte noch einmal zum Ausdruck gebracht werden und möchte auch diese oft gerne übersichtlich einsehen können.

Allgemeinen Geschäftsbedingungen Inhalt

Mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann der Unternehmer die Bedingungen eines Vertrages zu seinen Gunsten beeinflussen. Jedoch gibt es bei den AGB wichtige Regeln, die man beim erstellen der AGB berücksichtigen muss. In den AGB müssen erwartbare also nicht überraschende Bedingungen geregelt werden.

Der Kunde muss somit vertrauen können, dass er nicht über den Tisch gezogen wird und die wichtigsten Regeln der AGB eingehalten werden. Diese besagen nämlich auch, dass der Kunde durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht übermäßig benachteiligt werden darf.

Auf die AGB muss ausdrücklich hingewiesen werden und jeder Vertragspartner muss ohne Umstände in der Lage sein diese einsehen zu können. Die Geschäftsbedingungen haben keinerlei Wirkung, wenn der Vertragspartner diesen nicht zustimmt.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen beim Vertragsabschluss vorliegen und dürfen nicht nachgereicht werden. Sie müssen in schriftlicher Form vorliegen und müssen gut lesbar sein. Es gibt zwar keine Mindestschriftgröße aber immerhin aber die AGB müssen gut lesbar sein.

Wenn Sie als Unternehmer Ihre AGB nicht so verständlich wie möglich formulieren und ein Gericht im Streitfall Ihre Formulierung als zweideutig oder unverständlich beurteilen sollte, wird das für Sie negativ ausgelegt werden. Wenn Ihre Formulierung zweideutig ist, wird seitens des Gerichts die für den Kunden bessere Deutung für gültig erklärt oder der Paragraph wird sogar als ungültig erklärt und wird durch die gesetzliche Regelung ersetzt. Die Vorschriften für die Allgemeinen Geschäftsbedingungen schützen den Kunden und Verbraucher.

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